Klimaanlage im Gewerbe und Büro: Worauf es ankommt
Ein Büro ist kein großes Wohnzimmer. Da sitzen mehr Menschen auf weniger Fläche, jeder mit Rechner und zwei Bildschirmen, und das Ganze von acht bis fünf bei voller Sonne. Wer hier mit Faustwerten aus dem Wohnbereich plant, hat im Juli ein Problem. Hier die Punkte, die wir bei Büros, Serverräumen und Läden immer prüfen.
Was der Arbeitgeber muss: ASR A3.5
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur" gibt die Richtung vor:
- Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll 26 °C nicht überschreiten, vorausgesetzt, es gibt einen wirksamen Sonnenschutz.
- Über 26 °C sollen Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen ergreifen, etwa Lüften in den Morgenstunden, Lockerung der Kleiderordnung, Getränke.
- Über 30 °C müssen sie Maßnahmen ergreifen.
- Über 35 °C ist ein Raum ohne technische oder organisatorische Maßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet.
Eine Pflicht zur Klimaanlage steht da nicht drin. Aber wer im Sommer regelmäßig über 30 °C liegt, muss etwas tun, und eine Klimaanlage ist oft die verlässlichste Maßnahme.
Personenzahl: Warum Quadratmeter-Faustwerte hier versagen
Jeder Mensch gibt im Sitzen rund 70 bis 100 Watt Wärme an den Raum ab. Ein Arbeitsplatz mit Rechner und zwei Monitoren bringt noch einmal grob 100 bis 150 Watt dazu. Dazu kommen Beleuchtung und vor allem die Sonne durch die Fenster.
Beispiel: Büro mit 40 m², sechs Arbeitsplätze, Fenster nach Südwesten mit außenliegendem Sonnenschutz.
- Personen: 6 × 75 W (fühlbare Wärme) = 450 W
- Rechner und Monitore: 6 × 120 W = 720 W
- LED-Beleuchtung: 40 m² × 6 W = 240 W
- Sonne durch die Fenster trotz Verschattung: grob 800 W
- Wände, Decke, Lüftung: grob 400 W
Zusammen rund 2,6 kW. Ein Faustwert von 50 W/m², wie er im Wohnbereich kursiert, ergäbe 2 kW. Das Gerät wäre an heißen Nachmittagen dauerhaft am Anschlag und würde die 26 °C trotzdem nicht halten. Deshalb machen wir für Gewerbeflächen eine Kühllastberechnung, angelehnt an die VDI 2078, statt zu schätzen.
Rechenbeispiel: Was ein zu warmes Büro kostet
Eine Auswertung des Lawrence Berkeley National Laboratory (Seppänen, Fisk und Lei, 2006) über zahlreiche Studien kam zu dem Ergebnis, dass die Arbeitsleistung oberhalb von etwa 25 °C pro Grad um rund 2 % sinkt. Das ist ein Mittelwert mit Streuung, aber eine brauchbare Größenordnung.
Annahmen: Sechs Beschäftigte, Arbeitgeberkosten 45 € pro Stunde, 30 heiße Arbeitstage im Jahr mit 28 statt 25 °C im Büro, also rund 6 % Leistungsverlust. Klimaanlage 2,6 kW, 600 Volllaststunden im Jahr, SEER 6,5, Strom 30 ct/kWh (angenommener Gewerbetarif, bitte mit eigenem Tarif rechnen).
- Leistungsverlust ohne Kühlung: 6 × 45 € × 8 h × 30 Tage × 6 % ≈ 3.900 € im Jahr
- Strom für die Kühlung: 2,6 kW × 600 h ÷ 6,5 ≈ 240 kWh × 0,30 € ≈ 72 € im Jahr
Die Zahlen sind grob, das Verhältnis ist es nicht. Umgekehrt gilt auch: Eine falsch ausgelegte Anlage, die im Takt an- und ausgeht oder am Anschlag läuft, verbraucht spürbar mehr und hält kürzer. Richtig auslegen ist hier die eigentliche Sparmaßnahme.
Gesundheit und Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz
Hitze macht müde, unkonzentriert und fehleranfällig. Das kenne ich aus dem Training: Bei 32 °C ist dieselbe Einheit eine ganz andere Belastung als bei 22 °C, auch für den Kopf. Im Büro ist es nicht anders, nur merkt man es später.
Zwei Dinge sind dabei wichtig. Erstens: nicht übertreiben. Mehr als 6 bis 8 K Unterschied zur Außentemperatur empfinden viele als unangenehm, und kalte Zugluft auf den Nacken führt zu Beschwerden. Die Innengeräte gehören so platziert, dass die Luft nicht direkt auf Arbeitsplätze bläst. Zweitens: Eine Split-Klimaanlage bringt keine frische Luft. Sie kühlt und entfeuchtet die vorhandene. In einem vollen Besprechungsraum steigt der CO₂-Gehalt trotzdem, und mit ihm Müdigkeit und Kopfweh. Frische Luft muss über Fenster oder eine Lüftungsanlage kommen. Die ASR A3.6 „Lüftung" gibt dafür den Rahmen.
Serverraum: Läuft rund um die Uhr, auch im Winter
Ein Serverraum hat andere Anforderungen als ein Büro:
- Dauerbetrieb: 8.760 Stunden im Jahr, auch bei minus 10 °C draußen. Das Gerät muss für Kühlbetrieb bei niedrigen Außentemperaturen freigegeben sein. Viele Komfortgeräte sind das nur eingeschränkt.
- Ausfallsicherheit: Fällt die einzige Klimaanlage am Freitagabend aus, ist der Raum am Samstagmorgen heiß. Für wichtige Technik planen wir zwei Geräte im Wechselbetrieb mit Störmeldung aufs Handy.
- Nicht zu kalt: Die ASHRAE-Empfehlungen für Rechenzentren nennen eine Zulufttemperatur von 18 bis 27 °C als zulässigen Bereich. Viele Serverräume werden auf 18 °C gekühlt, obwohl 24 °C reichen. Jedes Grad kälter kostet Strom, das ganze Jahr über.
- Abwärme nutzen: Ein Serverraum mit 2 kW Dauerlast produziert rund 17.500 kWh Wärme im Jahr. Die lässt sich bei passender Anlage zum Heizen angrenzender Räume nutzen.
Ladenfläche: Die offene Tür und die Kühltheke
Im Laden kommen andere Wärmelasten dazu. Die Kundentür steht oft offen, die Beleuchtung ist stärker als im Büro, Kühlmöbel mit eingebautem Verdichter geben ihre Abwärme in den Verkaufsraum ab. Samstags stehen dreimal so viele Menschen im Laden wie dienstags. Deckenkassetten verteilen die Luft hier meist besser als Wandgeräte, und im Kassenbereich achten wir besonders auf Zugluft, weil dort Menschen den ganzen Tag stehen.
Pflichten und Fristen für Betreiber
- F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573: Ab 5 t CO₂-Äquivalent Füllmenge sind regelmäßige Dichtheitskontrollen Pflicht, bis 50 t mindestens alle 12 Monate, mit Leckage-Erkennungssystem alle 24 Monate. Größere Multisplit- und VRF-Anlagen liegen schnell darüber. Aufzeichnungen sind Pflicht.
- Neue Split-Anlagen über 12 kW: ab 2029 nur noch mit Kältemitteln unter GWP 750, ab 2033 unter GWP 150.
- Energetische Inspektion: Klimaanlagen mit mehr als 12 kW Nennleistung für den Kältebedarf müssen nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (vormals GEG) inspiziert werden, erstmals im zehnten Betriebsjahr und dann alle zehn Jahre. Für Nichtwohngebäude mit bestimmter Gebäudeautomation gibt es Ausnahmen.
- Schallschutz: Auch im Mischgebiet gilt nachts 45 dB(A) am nächsten Fenster.
Stand 09/2026, bitte vor Planung aktuell prüfen. Wir klären das für Ihren Betrieb.
Nachhaltigkeit und Förderung
Für Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Einrichtungen fördert das BAFA nach der Kälte-Klima-Richtlinie Anlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln, bei Split-Geräten also etwa mit Propan (R290). Anträge sind laut BAFA bis 31. Dezember 2026 möglich, und mit dem Vorhaben darf erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Wer 2026 plant, sollte das also früh prüfen. Unabhängig von Förderung gilt: Sonnenschutz außen, nicht zu kalt kühlen, Abwärme nutzen und regelmäßig warten. Das spart mehr als jede Gerätegeneration.
Checkliste für die Planung
- Personenzahl, Geräte und Nutzungszeiten je Raum erfassen.
- Kühllast berechnen lassen, nicht nach m² schätzen.
- Außenliegenden Sonnenschutz prüfen, bevor die Kühlleistung festgelegt wird.
- Frischluft separat klären.
- Serverraum: Winterbetrieb, Redundanz, Störmeldung.
- Kältemittel und Füllmenge im Blick auf Pflichten und Fristen wählen.
- Förderung vor Auftragsvergabe beantragen.
- Wartungsvertrag gleich mit abschließen.
Kurz gesagt
- Die ASR A3.5 nennt 26 °C als Obergrenze, über 30 °C müssen Arbeitgeber handeln.
- Im Büro bestimmen Personen, Technik und Sonne die Kühllast, nicht die Quadratmeter.
- Split-Geräte kühlen, bringen aber keine Frischluft.
- Serverräume brauchen Winterbetrieb und Redundanz, aber keine 18 °C.
- Die BAFA-Förderung für gewerbliche Anlagen mit natürlichen Kältemitteln läuft bis Ende 2026.
Wir planen Klimatisierung für Büros, Praxen, Läden und Serverräume. Mehr zu Klimaanlagen und Beratung für Betriebe im Raum Schönaich, Böblingen, Sindelfingen und Stuttgart.
Weiterlesen: Kühlleistung richtig berechnen · Wartung der Klimaanlage
Fragen zu richtig klimatisieren?
Wir beraten Sie ehrlich, ob und wie sich das für Ihr Gebäude lohnt.