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Lesezeit 6 Min. · Stand September 2026

Lüftungskonzept nach DIN 1946-6: Wann ist das Pflicht?

Neue Fenster sind bestellt, der Termin steht. Und dann fragt jemand: "Haben Sie ein Lüftungskonzept?" Viele hören den Begriff dann zum ersten Mal. Hier steht, wann die Norm es verlangt, was drinsteht und warum es sich auch finanziell lohnt, das Papier vor dem Einbau zu haben.

Was ein Lüftungskonzept ist

Ein Lüftungskonzept ist eine Berechnung mit Ergebnis. Es prüft für eine Wohnung oder ein Haus, ob der Luftaustausch über Undichtheiten, also über die sogenannte Infiltration, ausreicht, um Feuchteschäden zu verhindern. Reicht er nicht, legt das Konzept fest, welche lüftungstechnische Maßnahme nötig ist: vom Fensterfalzlüfter über eine Abluftanlage bis zur Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.

Grundlage ist die DIN 1946-6 zur Lüftung von Wohnungen, aktuelle Ausgabe Dezember 2019. Sie kennt vier Lüftungsstufen:

  • Lüftung zum Feuchteschutz (FL): das Minimum, das auch ohne Zutun der Bewohner funktionieren muss, zum Beispiel im Urlaub oder tagsüber, wenn alle aus dem Haus sind.
  • Reduzierte Lüftung (RL): hygienischer Mindestbetrieb bei teilweiser Abwesenheit.
  • Nennlüftung (NL): der Normalbetrieb bei Anwesenheit.
  • Intensivlüftung (IL): Spitzen beim Kochen, Duschen, Wäschetrocknen oder mit Besuch.

Entscheidend ist die erste Stufe. Der Feuchteschutz muss nutzerunabhängig sichergestellt sein. "Wir lüften halt dreimal am Tag" zählt dafür nicht.

Wann das Konzept verlangt wird

Nach DIN 1946-6 ist ein Lüftungskonzept zu erstellen:

  • im Neubau, immer,
  • bei Sanierung, wenn in einem Einfamilienhaus oder einer Wohnung im Mehrfamilienhaus mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht wird,
  • im Einfamilienhaus, wenn mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet wird.

Manche Ratgeber zählen auch die Fassadendämmung dazu. Formal nennt die Norm vor allem Fenster und Dach. In der Praxis würde ich bei einer größeren Dämmmaßnahme trotzdem immer nachrechnen, denn auch eine neue Putzfassade macht das Haus dichter, und die Wand wird innen wärmer, was an anderer Stelle Schwachpunkte sichtbarer macht.

Ist die Norm Gesetz?

Nein, eine DIN-Norm ist kein Gesetz. Sie gilt aber als anerkannte Regel der Technik, und daran messen Gerichte und Gutachter die Arbeit von Handwerkern. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), seit 29. Juli 2026 Nachfolger des GEG, verlangt weiterhin eine luftdichte Gebäudehülle und dass der für Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt bleibt. Wie man den nachweist, steht in der DIN 1946-6.

Für die Baustelle heißt das: Wer mehr als ein Drittel der Fenster tauscht, muss den Bauherrn auf das Thema hinweisen. Fehlt das Konzept und schimmelt es im zweiten Winter, landet die Frage schnell bei der Haftung. Für Sie als Eigentümer ist das Konzept deshalb auch eine Absicherung. Wenn die Lüftung nachweislich normgerecht geplant ist, lässt sich ein Feuchteschaden sauber einordnen.

Wer es erstellt und wovon der Aufwand abhängt

Erstellen darf das Konzept jeder Fachmann, der lüftungstechnische Maßnahmen plant oder ausführt: Fachplaner, Energieberater, Fensterbauer mit entsprechender Software, Lüftungs- und Klimafachbetriebe. Wir erstellen es bei uns als Fachbetrieb für Kälte, Klima und Lüftung und als eingetragene Energieeffizienz-Experten meist zusammen mit der Planung der Maßnahme.

Der Aufwand hängt an der Größe des Hauses, an der Zahl der Nutzungseinheiten, daran, ob Pläne vorliegen oder erst aufgemessen werden muss, und ob eine Begehung dabei ist. Was das bei Ihnen bedeutet, sagen wir Ihnen nach einem kurzen Blick auf Pläne und Vorhaben. Wird die Lüftung danach bei uns eingebaut, ist das Konzept ohnehin Teil der Planung.

Rechenbeispiel: Was das Konzept verhindert

Nehmen wir ein Reihenhaus in Sindelfingen, 120 m², vier Personen, zehn neue Fenster. Das Konzept ergibt: Die Infiltration reicht für den Feuchteschutz nicht. Nun gibt es drei Wege.

Weg 1: Nichts tun. Kostet heute nichts. Kommt Schimmel in zwei Räumen, stehen Ursachensuche, Sanierung und Malerarbeiten an. Ohne neue Lüftung kommt er wieder.

Weg 2: Dauerkipp im Winter. Angenommen, zwei Fenster stehen in der Heizperiode im Mittel mit je 40 m³/h auf Kipp. Das sind 80 m³/h zusätzlicher Luftwechsel. Mit den rund 82.500 Kelvinstunden einer Heizperiode im Raum Stuttgart:

0,34 Wh/(m³·K) × 80 m³/h × 82.500 K·h ≈ 2.240 kWh Wärme

Bei einer Gasheizung mit 90 Prozent Nutzungsgrad und 12 ct/kWh sind das rund 300 € pro Jahr und rund 500 kg CO₂ (Gas 201 g/kWh), dazu ausgekühlte Laibungen, an denen sich erst recht Kondensat bildet.

Weg 3: Lüftungstechnische Maßnahme nach Konzept. Für den Feuchteschutz reichen im Reihenhaus manchmal schon Fensterfalzlüfter oder eine bedarfsgeführte Abluft. Mit Wärmerückgewinnung bleibt der größte Teil der Lüftungswärme im Haus. Wie viel genau, steht in Die effizienteste Art zu lüften.

Über zehn Jahre summiert sich Weg 2 auf knapp 3.000 € Heizkosten und rund 5 Tonnen CO₂, ohne dass das Schimmelrisiko weg ist. Das Konzept ist dagegen eine einmalige Planung, die genau diese Dauerkosten vermeiden soll.

Gesundheit: Worum es eigentlich geht

Die Norm denkt zuerst an die Bausubstanz. Für die Menschen im Haus geht es um mehr. Schimmelsporen und feuchte Wände belasten die Atemwege, das Umweltbundesamt rät bei Schimmelbefall in Innenräumen grundsätzlich zur Beseitigung der Ursache, nicht nur der Flecken. Und die Nennlüftung ist die Stufe, die über CO₂ im Schlafzimmer und damit über die Luft entscheidet, in der Sie acht Stunden schlafen. Wer schon einmal nach einer Nacht in einem kleinen, geschlossenen Raum mit dumpfem Kopf aufgewacht ist, weiß, wovon die Rede ist. Mehr dazu in Raumluft verständlich erklärt.

Nachhaltigkeit: Richtig dimensioniert statt überdimensioniert

Ein gutes Konzept schützt auch vor dem Gegenteil: zu viel Technik. Nicht jedes sanierte Haus braucht eine zentrale Anlage mit Kanälen in jedes Zimmer. Wo Fensterfalzlüfter oder wenige dezentrale Geräte den Feuchteschutz sicherstellen, spart das Material, Strom und Wartung. Und eine richtig ausgelegte Anlage läuft in einer niedrigen Stufe leise und sparsam, statt ständig am Anschlag. Weniger Material, weniger Strom, längere Lebensdauer: Das beginnt mit der Rechnung auf dem Papier.

Typische Fehler von der Baustelle

  • Konzept erst nach dem Fenstertausch. Dann ist die Chance vorbei, Falzlüfter gleich im neuen Fenster mitzubestellen.
  • Nur das Formular ausgefüllt. Das Konzept sagt "lüftungstechnische Maßnahme erforderlich", aber umgesetzt wird nichts.
  • Bad ohne Abluft. Ein Fenster im Bad ersetzt im Winter keine Abluft, die zuverlässig läuft.
  • Keine Überströmung eingeplant. Luft muss von Zuluft- zu Ablufträumen kommen. Ohne Türspalt oder Überströmelement funktioniert kein System.
  • Dach saniert, Rest vergessen. Auch wer "nur" das Dach macht, kann über die Drittel-Grenze kommen.

Checkliste vor der Sanierung

  • Wie viele Fenster tauschen Sie, und ist das mehr als ein Drittel?
  • Wird das Dach neu eingedeckt und mit Luftdichtheitsebene gedämmt?
  • Wer erstellt das Lüftungskonzept, und wann liegt es vor?
  • Sind Förderanträge geplant? Dann das Konzept vor der Beauftragung klären.
  • Welche Räume sind Zuluft, welche Abluft?
  • Wo kommt Strom für Lüfter her? Das klären wir in Abstimmung mit dem Elektro-Fachbetrieb.

Förderung

Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung werden über die BEG-Einzelmaßnahmen beim BAFA mit 15 Prozent gefördert, wenn sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Seit dem 21. Juli 2026 gibt es den 5-Prozent-Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan nur noch auf den Teil der förderfähigen Kosten, der über 30.000 € liegt. Stand 09/2026, bitte vor Antrag aktuell prüfen. Wir machen das für Sie.

Kurz gesagt

  • Neubau immer, Sanierung ab mehr als einem Drittel neuer Fenster oder, im Einfamilienhaus, neu abgedichteter Dachfläche.
  • Die Norm ist kein Gesetz, aber der Maßstab, an dem Gutachter und Gerichte messen.
  • Der Feuchteschutz muss ohne Zutun der Bewohner funktionieren.
  • Dauerkipp statt Konzept kostet im Beispiel rund 300 € Heizenergie im Jahr, Jahr für Jahr.
  • Am besten liegt es vor, bevor die Fenster bestellt sind.

Sie planen Fenstertausch oder Dachsanierung? Wir erstellen Ihr Lüftungskonzept und sagen Ihnen offen, wie viel Technik wirklich nötig ist, im Raum Schönaich, Böblingen und Stuttgart. Mehr zur Wohnraumlüftung.

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